Grenzgänger: Häufig gestellte Fragen
- Wer wird gefördert?
- Was kann gefördert werden?
- Zur Interessenserklärung
- Zum Exposé
- Zum Finanzierungsplan
- Beratung
Wer wird gefördert?
Gibt es eine Altersgrenze für Bewerber?
Es gibt keine Altersgrenze für Bewerber.
Sollte ich als Autor/in bereits etabliert sein?
Es ist nicht erforderlich, dass Bewerber bereits öffentliche Anerkennung gefunden haben. Das Programm ist gleichermaßen offen für etablierte Autoren und junge Talente.
Muß ich deutscher Staatsbürger sein?
Die Nationalität spielt keine Rolle. Allerdings gilt die Förderung nur für deutschsprachige Veröffentlichungen.
Kann sich auch eine Institution oder können sich auch mehrere Personen zusammen für ein Projekt bewerben?
Das ist grundsätzlich möglich. Allerdings muß ein Projektleiter benannt werden, der gegenüber der Robert Bosch Stiftung Ansprechpartner und Verantwortlicher ist. In diesem Fall sollte nur ein Bewerbungsbogen ausgefüllt werden. Lebensläufe und Angaben zu den anderen beteiligten Personen können beigefügt werden. Sollte zusätzlich zu den Recherchekosten ein Stipendium für die Lebenshaltungskosten beantragt werden, kann dies nur die antragstellende Person/ der Projektleiter tun.
Wie oft kann man sich bewerben?
Bis zu drei Versuche sind möglich, d. h. nach einer Ablehnung kann man sich noch zweimal bewerben. Wurde man jedoch bereits mit einem „Grenzgänger"-Stipendium gefördert, ist eine erneute Bewerbung nicht möglich.
Was kann gefördert werden?
Was genau ist hier mit „Mittel-, Ost- und Südosteuropa“ gemeint?
Das von der Robert Bosch Stiftung berücksichtigte Fördergebiet umfasst die neuen EU-Beitrittsländer Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Litauen, Lettland, Estland; Russland (einschließlich Sibirien), Weißrussland, Ukraine, Kasachstan und Georgien; Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Serbien-Montenegro, Mazedonien, Kosovo, Albanien, Rumänien, Moldawien, Bulgarien.
Kann ich durch eine Grenzgänger-Förderung mein Projekt komplett finanzieren?
Gefördert werden nur die vorbereitenden Recherchekosten für die Publikation. Herstellungs- und Produktionskosten werden durch das Programm nicht übernommen. Kosten für Büromittel oder technische Ausstattung muß der Stipendiat selbst oder durch Drittmittel aufbringen. Sie können aber als Eigenmittel geltend gemacht werden.
Gibt es für die Durchführung der Recherche oder für die Publikation einen festen Zeitrahmen?
Die Dauer der Recherche und der angestrebte Publikationstermin werden vom Bewerber im Bewerbungsformular selbst festgelegt.
Zur Interessenserklärung
Gilt auch eine Veröffentlichung im Internet als ausreichende Voraussetzung für eine Bewerbung?
Die Förderung ist an ein Publikationsvorhaben gebunden, das in Form eines Buchs, Films oder Audioträgers veröffentlicht und verbreitet wird.
Gilt auch eine Interessenserklärung von „Books on Demand“ oder eine Verpflichtung zum Selbstverlag als ausreichende Voraussetzung für eine Bewerbung?
Es muß eine Interessenserklärung eines Verlags, Senders, einer Agentur oder Produktionsfirma vorliegen, um eine tatsächliche Veröffentlichung der Ergebnisse weitestgehend zu gewährleisten. Die Publikation soll ein möglichst breites Publikum erreichen, darum legen wir Wert auf einen Verlag mit eigenem Vertrieb.
Zum Exposé
Wie lang soll das Exposé sein?
Das Exposé sollte so lang wie notwendig und so kurz wie möglich sein. Eine Länge von ein bis drei Seiten ist ausreichend.
Was soll das Exposé beinhalten?
Das Expose sollte in prägnanter Form Auskunft über Inhalte, Schreibstil und Zielgruppe des Projekts geben. Es sollte deutlich machen, inwiefern sich das Projekt für die Förderung durch das Grenzgänger-Programm eignet.
Zum Finanzierungsplan
Ein detaillierter Finanzierungplan ist nicht erforderlich. Sie sollten aber - z.B. im Exposé - kurz darlegen, wie Sie auf die beantragte Summe gekommen sind und mit welchen Kosten Sie rechnen.
Muß ich Angaben zu Eigenmitteln und Drittmitteln machen?
Die Angaben zur Förderung durch Dritte und der Nachweis von Eigenmitteln wirkt sich positiv auf die Beurteilung des Antrags aus. Unter Eigenmitteln sollte man Kosten angeben, die praktisch entstehen würden, aber durch eigene finanzielle Mittel, technische Ausstattung, Räume, Büromittel, u.a. gedeckt werden können. Eine Eigenbeteiligung wird erwartet.
Drittmittel kommen von weiteren Geldgebern neben dem Antragsteller und der Robert Bosch Stiftung. Die Gewinnung weiterer Geldgeber ist willkommen. Die Robert Bosch Stiftung trägt üblicherweise nicht 100% der von ihr geförderten Projekte. Wenn der Anteil von Drittmitteln oder Eigenmitteln zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht feststeht, sollten entsprechende Bemühungen auf einem gesonderten Blatt der Bewerbung hinzugefügt werden.
Kontakt und Beratung
Literarisches Colloquium Berlin e.V.
Am Sandwerder 5 / 14109 Berlin
Inga Niemann
Telefon: (030) 816 996 64 / E-Mail: niemann@lcb.de
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