Richtlinien für die Teilnahme an der Berliner Autorenwerkstatt Prosa 2008

I. Ziel der Förderung

Das Ziel der Autorenwerkstatt Prosa ist, jüngere Autoren, die bereits ihre literarische Befähigung haben erkennen lassen, durch ein Stipendium zu fördern und ihnen die Gelegenheit zu bieten, eine Sensibilisierung im Umgang mit Sprache und eine Verfeinerung in der Beherrschung literarischer Mittel zu gewinnen.

Jeder Stipendiat erhält die Möglichkeit, an vier Wochenendseminaren seinen Schreibstil durch Analyse, Vergleich und Kritik zu schulen, durch die Zusammenarbeit mit akademischen und praxisbezogenen Fachleuten seine Sprachfertigkeit zu vervollkommnen, Kenntnisse in der Berufskunde zu gewinnen sowie Einblick in die Produktions- und Rezeptionsvorgänge im Literaturbetrieb zu erlangen.

II. Bewerbungsbedingungen und Bewerbungsverfahren

Zur Förderung zugelassen sind Prosaprojekte, die noch in Arbeit sind.

Die Bewerbung ist beim

Literarischen Colloquium Berlin, Autorenwerkstatt, Am Sandwerder 5 in 14109 Berlin

in 2-facher maschinengeschriebener Ausfertigung einzureichen. Einsendeschluß ist der 15. Juni 2008 (Poststempel). Die Bewerbung muss enthalten:

Die Teilnehmer an der Autorenwerkstatt werden durch eine Jury aufgrund der Prüfung der von den Bewerbern eingereichten Manuskripte vorgeschlagen.

III. Art und Dauer der Förderungshilfe (Stipendium)

Es werden bis zu zehn Stipendien bewilligt. Das Stipendium beträgt insgesamt 1.800 Euro. Die Stipendiaten verpflichten sich durch ihre Unterschrift,

  1. während der vier Monate dauernden Autorenwerkstatt Prosa an den Wochenendseminaren und Veranstaltungen der Autorenwerkstatt teilzunehmen
  2. innerhalb der Werkstatt gesetzte Fristen und Aufgaben für einzelne Arbeitsschritte einzuhalten
  3. die Richtlinien anzuerkennen.

IV. Durchführung der Autorenwerkstatt Prosa

Die Autorenwerkstatt Prosa wird vom Literarischen Colloquium Berlin durchgeführt. Die ausgewählten Teilnehmer werden an vier Wochenendseminaren (19. - 21. September; 10. - 12. Oktober; 7. - 9. November; 5. - 7. Dezember) durch die Projektleiter, durch die Assistenz sowie durch Fachleute (Autoren, Lektoren, Verleger, Kritiker, Literaturwissenschaftler sowie Vertreter der literaturvermittelnden Institutionen) bei der Fertigstellung ihrer Prosaprojekte beraten und betreut.

V. Widerruf und Rücknahme der Bewilligung

Die Bewilligung des Stipendiums wird zurückgenommen, wenn der Antragsteller das Stipendium zu Unrecht, insbesondere durch unzutreffende Angaben, erlangt hat. Das Stipendium ist zurückzuzahlen, wenn der Stipendiat seine Teilnahme an der Autorenwerkstatt ohne wichtigen Grund abbricht oder den Verpflichtungen gemäß Ziffer III nicht innerhalb angemessener Zeit nachgekommen ist. Der Rückzahlungsanspruch besteht unabhängig davon, ob das Stipendium bereits verwendet worden ist. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

LCB-Projekte

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